Erwägungsgrund 15 32023R1442
Die Behörde hat eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme zur Verwendung des Stoffs „Phosphorsäure, Triphenylester, Polymer mit Alpha-hydro-omega-hydroxypoly[oxy(methyl-1,2-ethandiyl)], C10–16 Alkylester“ (FCM-Stoff Nr. 1076) als Zusatzstoff mit einem Massenanteil von bis zu 0,025 % in Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymeren (ABS) abgegeben. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass die Verwendung des Stoffs für den Verbraucher unbedenklich ist, wenn er als Zusatzstoff mit einem Massenanteil von bis zu 0,025 % in ABS-Materialien und -Gegenständen für die einmalige und wiederholte Verwendung in Kontakt mit wässrigen, sauren, alkoholischen und Öl-in-Wasser-Emulsions-Lebensmitteln bei langfristiger Lagerung bei Raumtemperatur und darunter verwendet wird und wenn seine Migration 0,05 mg/kg Lebensmittel nicht überschreitet. Da die Migrationsprüfungen für Verwendungen in Kontakt mit allen Arten von Lebensmitteln durchgeführt wurden, ist es angezeigt, die Verwendung dieses Zusatzstoffs bei der Herstellung von ABS-Materialien und -Gegenständen, die mit allen Lebensmitteln in Kontakt kommen, für alle Verwendungszwecke bei Raumtemperatur und darunter zuzulassen und einen Migrationsgrenzwert entsprechend der Stellungnahme der Behörde festzulegen.