Erwägungsgrund 13 32023R1442
Der Stoff Diethyl[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]methyl]phosphonat (FCM-Stoff Nr. 1007) ist derzeit für die Verwendung mit einem Massenanteil von bis zu 0,2 %, bezogen auf das endgültige Polymergewicht beim Polymerisationsverfahren zur Herstellung von Polyethylenterephthalat (PET), zugelassen. Nach einem Antrag auf Ausweitung der Verwendung dieses Stoffs gab die Behörde am 26. Januar 2022 eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme für die Verwendung mit einem Massenanteil von bis zu 0,1 %, bezogen auf das endgültige Polymergewicht beim Polymerisationsverfahren zur Herstellung von Polyethylen-2,5-furandicarboxylat (PEF), ab. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass bei Verwendung dieser Menge keine Migration des Stoffs aufgrund seiner Aufnahme in die Polyesterkette festgestellt wird. Diese Aufnahme rechtfertigt auch nicht die Annahme, dass die Migration des Stoffs bei einer Verwendung in PEF mit einem Verwendungsniveau bis zu 0,2 % Massenanteil wesentlich höher wäre. Da die sichere Verwendung des Stoffs somit durch seine vollständige Aufnahme in das Polymer bedingt ist, ist es auch aus Gründen der Einheitlichkeit und Einfachheit angezeigt, die bestehende Zulassung für die Verwendungsmenge dieses Stoffs in PET in einem Massenanteil bis zu 0,2 % auch auf die Herstellung von PEF auszuweiten.