Erwägungsgrund 11 32023R2873
Da die Änderungen des Beschlusses 2014/145/GASP durch den Beschluss (GASP) 2023/2871 in den Anwendungsbereich des Vertrags fallen, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.