Erwägungsgrund 8 32023R2873
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vorgesehen, um die Beendigung von mit einer neu in die Liste aufgenommenen Organisation geschlossenen Verträgen zu ermöglichen.