Erwägungsgrund 5 32023R2873
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen eingeführt, um den Verkauf oder die Verwendung von Anteilen an oder Vermögenswerten von einer in Russland niedergelassenen Einrichtung zu ermöglichen, wenn das Eigentum einer juristischen Person aus der Union an dieser Einrichtung oder die Kontrolle durch eine juristische Person aus der Union über diese Einrichtung von einer erzwungenen Übertragung durch die russische Regierung betroffen ist. Diese Ausnahme-regelung würde unter anderem die Zahlung eines vereinbarten angemessenen Ausgleichs an juristische Personen aus der Union ermöglichen.