Erwägungsgrund 7 32023R2873
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine vorübergehende Ausnahme vom Einfrieren von Vermögenswerten und vom Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen eingeführt, um den Verkauf und die Übertragung von Eigentumsrechten an einer in der Union niedergelassenen juristischen Person, Einrichtung oder Organisation, die sich unmittelbar oder mittelbar im Eigentum bestimmter in der Liste aufgeführter natürlicher oder juristischer Personen, Einrichtungen oder Organisationen befinden, zu ermöglichen.