Erwägungsgrund 6 32023R2873
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 wird auch eine Verlängerung der Frist für die bereits geltende Ausnahmeregelung, wonach die Abwicklung von Zahlungen durch die Jewish Claims Conference über eine in der Liste geführte Bank zulässig ist, sowie die Einführung einer Ausnahme, um bestimmte Zahlungen als Entschädigung oder Versicherungsleistung für das Eintreten eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit einer neu in die Liste aufgenommenen Einrichtung zu ermöglichen, vorgesehen.