Erwägungsgrund 9 32023R2873
Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 auch die derzeit für bestimmte auf der Liste geführte Banken geltende Ausnahmeregelung, wonach der Kauf, die Einfuhr oder der Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zulässig ist, auf eine neu in die Liste aufgenommene Versicherungsgesellschaft ausgeweitet.