Erwägungsgrund 10 32024R1258
Kontrollen der Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung über Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten durch die zuständigen nationalen Behörden werden gegebenenfalls von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) unterstützt.
Kontrollen der Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung über Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten durch die zuständigen nationalen Behörden werden gegebenenfalls von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) unterstützt.