Verordnung (EU) 2024/1258 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an Mindestfahrtunterbrechungen sowie die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten im Sektor des Personengelegenheitsverkehrs und hinsichtlich der Befugnis der Mitgliedstaaten, Sanktionen für in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat begangene Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zu verhängen
Die Kommission sollte unter umfassender Einbeziehung der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Ansatz für die Durchführung, Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung fördern, unter anderem durch die Ausarbeitung von Leitlinien und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Parteien.
Erwägungsgrund 17 32024R1258
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