Erwägungsgrund 18 32024R1258
Um eine ordnungsgemäße Durchsetzung dieser Verordnung zu ermöglichen, sollte die Kommission zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Kommission oder eines an dessen Stelle tretenden Durchführungsrechtsakts, spätestens jedoch 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung technische Spezifikationen für intelligente Fahrtenschreiber aufnehmen, die die Überprüfung der Einhaltung durch die Kontrollbehörden dahin gehend erleichtern, dass intelligente Fahrtenschreiber auch erfassen, ob das Fahrzeug im Personenlinienverkehr oder im Personengelegenheitsverkehr eingesetzt wird.