Erwägungsgrund 12 32024R1258
Um die Durchsetzung zu erleichtern, sollten die Fahrer während der gesamten Fahrt ein Fahrtenblatt im Fahrzeug mitführen, das wichtige Informationen über die Fahrt enthält. Ein solches Fahrtenblatt wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 bereits im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr genutzt. Zur Angleichung an die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäische Parlaments und des Rates über das Führen manueller Aufzeichnungen sollten die Fahrer im Fahrzeug auch Papier- oder elektronische Kopien der Fahrtenblätter für die in den vorangegangenen 28 Tagen bzw. ab dem 31. Dezember 2024 für die in den vorangegangenen 56 Tagen erbrachten Beförderungen im Personengelegenheitsverkehr mitführen.