Erwägungsgrund 16 32024R3018
Die Kommission (Eurostat), die NSÄ und andere einzelstaatliche Stellen sollten bestrebt sein, Zugang zu ihren Datenbanken und unterstützenden Metadaten und anderen für die Qualitätsbewertung relevanten Unterlagen unter Verwendung aktueller und benutzerfreundlicher Technologien zu gewähren.