Erwägungsgrund 9 32024R3018
Der Zugang zu neuen Datenquellen, einschließlich Big Data, die sich aus digitalen Diensten und dem Internet der Dinge ergeben, und ihre Verwendung entwickeln sich zu einer maßgeblichen Voraussetzung für die wirksamere und kostengünstigere Erstellung aktueller sowie angemessen häufiger und hinreichend detaillierter europäischer Statistiken. Mit derartigen neuen Datenquellen wird auch ein wichtiger Beitrag zum Aufbau von Auswahlrahmen für statistische Stichproben für ESS-Zwecke geleistet. Daher sollte der nachhaltige Zugang zu neuen Datenquellen im Allgemeinen und zu in privatem Besitz befindlichen Daten im Besonderen für die Entwicklung und Erstellung amtlicher europäischer Statistiken nach fairen, klaren, vorhersehbaren und verhältnismäßigen Regeln im Einklang mit dem Rahmen der Union in Bezug auf die Grundrechte sichergestellt werden. Der Zugang zu in privatem Besitz befindlichen Daten sollte im Einklang mit Artikel 338 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Wahrung des Grundsatzes der Kostenwirksamkeit sichergestellt werden und keine übermäßige Belastung für die Wirtschaftsteilnehmer mit sich bringen.