Verordnung (EU) 2024/3242 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten
Um den Verwaltungsaufwand für die von Naturkatastrophen betroffenen Begünstigten und die Mitgliedstaaten im Falle höherer Gewalt zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, das gesamte Gebiet als erheblich von einer Naturkatastrophe in Mitleidenschaft gezogen einzustufen.
Erwägungsgrund 14 32024R3242
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