Erwägungsgrund 18 32024R3242
Wegen der verheerenden Folgen der derzeitigen Naturkatastrophen und der Dringlichkeit, ihre Auswirkungen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor sowie den Forstsektor der Union anzugehen und abzufedern, wird es als angemessen erachtet, sich auf die Ausnahme von der Achtwochenfrist gemäß Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union zu berufen.