Erwägungsgrund 19 32024R3242
Um eine reibungslose Durchführung der neuen Maßnahme sicherzustellen und aus Gründen der Dringlichkeit angesichts des dringenden Bedarfs, die Auswirkungen von Naturkatastrophen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor sowie den Forstsektor der Union anzugehen und abzufedern sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —