Erwägungsgrund 7 32024R3242
Die Unterstützung im Rahmen der neuen Maßnahme, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie die Tragfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu sichern, sollte die verfügbaren Mittel auf die Begünstigten konzentrieren, die am stärksten von Naturkatastrophen betroffen sind, und diese Mittel auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien gewähren. Die Unterstützung sollte nur denjenigen Begünstigten gewährt werden, die infolge einer förmlich anerkannten Naturkatastrophe oder von gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit einer solchen Naturkatastrophe erlassenen Maßnahmen von einer Zerstörung von mindestens 30 % der relevanten Produktion oder des relevanten Potenzials betroffen sind.