Erwägungsgrund 8 32024R0868
Nach Artikel 6a des dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist Irland an den Beschluss 2009/917/JI gebunden und beteiligt sich somit an der Annahme dieser Verordnung.