Erwägungsgrund 11 32025R2052
Es ist angezeigt, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads und Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufzunehmen, sodass ihre Netzteilkomponente standardmäßig externalisiert wird und daher den Anforderungen an die Effizienz und Interoperabilität unterliegt. Drahtlose Ladegeräte und drahtlose Ladepads sollten zudem Beschränkungen für die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand unterliegen. Auch für USB-Type-C-Kabel sollten Ökodesign-Anforderungen gelten, um sicherzustellen, dass ihre Energieverluste innerhalb der in den einschlägigen USB-Normen festgelegten Grenzen bleiben und dass sie an ihren Steckverbindern mit Verbraucherinformationen über die maximal unterstützte Leistung gekennzeichnet werden.