Erwägungsgrund 13 32025R2052
Nach der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist der USB-Type-C-Anschluss als gemeinsamer Ladeanschluss für bestimmte Kategorien von Funkanlagen wie z. B. Smartphones, Tablets oder Laptops vorgeschrieben. Externe Netzteile für diese Produkte sind daher de facto externe USB-Type-C-Netzteile. Dies sollte durch eine direkte und ausdrückliche Anforderung unterstützt werden, und diese Anforderung sollte auch auf andere externe Netzteile als die unter die Richtlinie 2014/53/EU fallenden Produkte angewandt werden, um für maximale Interoperabilität zu sorgen.