Erwägungsgrund 14 32025R2052
Informationen über die einschlägigen Interoperabilitätsspezifikationen sollten mithilfe des Logos „Gemeinsames Ladegerät“ bereitgestellt werden. Das Logo sollte auf den entsprechenden externen Netzteilen angebracht werden, um die Verbraucher darüber zu informieren, dass die Netzteile interoperabel sind und dass dasselbe externe Netzteil mit mehreren verschiedenen Geräten oder mit verschiedenen Generationen desselben Gerätes verwendet werden kann. Dadurch würde die Zahl der erforderlichen externen Netzteile verringert und ihr Austausch erleichtert und somit die Umweltverträglichkeit der Produkte verbessert. Das Logo „Gemeinsames Ladegerät“ sollte das gemäß der Richtlinie 2014/53/EU erforderliche Etikett von mit externen Netzteilen betriebenen Produkten ergänzen, das Endnutzern die erforderlichen Informationen für die Auswahl eines geeigneten Netzteils liefert.