Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission vom 13. Oktober 2025 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Interoperable externe Netzteile sollten darüber hinaus an ihren Ausgangsports eine Angabe der unterstützten Höchstleistung aufweisen und nicht fest mit Type-C-Kabeln verdrahtet sein, um eine vorzeitige Entsorgung der externen Netzteile bei Kabelschäden zu vermeiden.
Erwägungsgrund 15 32025R2052Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen