Erwägungsgrund 34 32025R2643
Da die verschiedenen Arten von Maßnahmen einander ergänzen und notwendig sind, um die Komplexität der Zusammenarbeit zu kompensieren und das Risiko von Investitionen der Industrie durch finanzielle Unterstützung der Union zu verringern, was eine schnellere Anpassung der Verteidigungsindustrie an den anhaltenden Strukturwandel des Marktes ermöglicht, erscheint es gerechtfertigt, dass ein erheblicher Teil, der mindestens 15 % der dem Programm zugewiesenen Mittelausstattung entspricht, für Maßnahmen im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Beschaffung reserviert wird und mindestens 30 % dieser Mittelausstattung für Maßnahmen zur Stärkung der Industrie reserviert werden. Die Unterstützung der Union für Maßnahmen zur Stärkung der Industrie sollte bis zu 35 % der förderfähigen Kosten abdecken, damit die Empfänger die Maßnahmen so bald wie möglich durchführen können, das Risiko ihrer Investitionen gemindert wird und somit maßgebliche Verteidigungsgüter schneller verfügbar sind.