Verordnung (EU) 2025/651 der Kommission vom 2. April 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) und von Carnaubawachs (E 903) als Überzugmittel auf bestimmtem frischem Obst und Cassavas sowie von Lecithinen (E 322) und von Speisefettsäuren (E 570) als Trägerstoffe in Überzugmitteln für Cassavas (Text von Bedeutung für den EWR)
Es kann ferner eine besondere Notwendigkeit der Verwendung von Überzugmitteln auf solchen Erzeugnissen bestehen, weil insbesondere Passionsfrüchte und Cassavas hauptsächlich in Gebieten mit warmem Klima erzeugt werden und vor ihrem Inverkehrbringen in der Union einem langen Transport und einer langen Lagerung in diesen Gebieten unterliegen können.
Erwägungsgrund 11 32025R0651Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen