Erwägungsgrund 17 32025R0651
Da zudem die Schalen von Passionsfrüchten, Kiwis und Cassavas üblicherweise nicht verzehrt werden und nicht davon auszugehen ist, dass Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471), Carnaubawachs (E 903), Lecithine (E 322) und Speisefettsäuren (E 570) bei ihrer Verwendung als Überzugmittel bzw. in Überzugmitteln zur Oberflächenbehandlung in deren innere genießbare Teile migrieren, dürfte diese Verwendung keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Folglich kann auf das Einholen eines Gutachtens bei der Behörde verzichtet werden.