Erwägungsgrund 4 32025R0651
Am 5. November 2020 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) als Überzugmittel auf Passionsfrüchten, Kiwis, Äpfeln, Birnen, Pfirsichen, Nektarinen, Pflaumen, Kirschen, Erdbeeren, Heidelbeeren, Schlangengurken, Spargel, Tomaten und Paprika gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.