Verordnung (EU) 2025/651 der Kommission vom 2. April 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) und von Carnaubawachs (E 903) als Überzugmittel auf bestimmtem frischem Obst und Cassavas sowie von Lecithinen (E 322) und von Speisefettsäuren (E 570) als Trägerstoffe in Überzugmitteln für Cassavas (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist folglich angebracht, die Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) auf Passionsfrüchten, Kiwis und Cassavas, die Verwendung von Carnaubawachs (E 903) auf Cassavas und die Verwendung von Lecithinen (E 322) und von Speisefettsäuren (E 570) in Überzugmitteln für Cassavas zuzulassen.
Erwägungsgrund 18 32025R0651Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen