Erwägungsgrund 8 32025R0651
Werden Lecithine (E 322) und Speisefettsäuren (E 570) als Trägerstoffe verwendet, so ermöglichen sie es, dass auf Obst und Cassavas aufgebrachte Überzugmittel einen haltbaren und gleichmäßigen Überzug bilden.
Werden Lecithine (E 322) und Speisefettsäuren (E 570) als Trägerstoffe verwendet, so ermöglichen sie es, dass auf Obst und Cassavas aufgebrachte Überzugmittel einen haltbaren und gleichmäßigen Überzug bilden.