Verordnung (EU) 2025/651 der Kommission vom 2. April 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) und von Carnaubawachs (E 903) als Überzugmittel auf bestimmtem frischem Obst und Cassavas sowie von Lecithinen (E 322) und von Speisefettsäuren (E 570) als Trägerstoffe in Überzugmitteln für Cassavas (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 5. Mai 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Speisefettsäuren (E 570) als Lebensmittelzusatzstoff ab, in dem sie zu dem Ergebnis gelangte, dass die gemeldeten Verwendungen und Verwendungsmengen unbedenklich sind.
Erwägungsgrund 15 32025R0651Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen