Verordnung (EU) 2025/651 der Kommission vom 2. April 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) und von Carnaubawachs (E 903) als Überzugmittel auf bestimmtem frischem Obst und Cassavas sowie von Lecithinen (E 322) und von Speisefettsäuren (E 570) als Trägerstoffe in Überzugmitteln für Cassavas (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 4. Oktober 2012 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Carnaubawachs (E 903) als Lebensmittelzusatzstoff ab, in dem sie zu dem Ergebnis gelangte, dass die derzeit zulässigen Verwendungen unbedenklich sind.
Erwägungsgrund 13 32025R0651Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen