Erwägungsgrund 10 32025R0660
Am 2. Dezember 2022 verabschiedete der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (Socio-Economic Analysis Committee, im Folgenden „SEAC“) der Agentur seine Stellungnahme. Der SEAC kam zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste unionsweite Maßnahme ist, um den festgestellten Risiken unter Berücksichtigung des sozioökonomischen Nutzens und der sozioökonomischen Kosten zu begegnen, sofern die Bedingungen entsprechend seinem Vorschlag geändert werden.