Erwägungsgrund 16 32025R0660
Die Kommission ist der Auffassung, dass die von der Agentur vorgeschlagene Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von PAK als Stoffe oder als Bestandteile anderer Stoffe in Wurfscheiben aus Ton nachweislich die geeignetste unionsweite Maßnahme ist, um dem festgestellten Risiko unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von Alternativen zu begegnen.