Erwägungsgrund 5 32025R0660
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV. Darin kam sie zu dem Schluss, dass eine unionsweite Maßnahme erforderlich ist, um den Gefahren durch Wurfscheiben aus Ton mit in der Union hergestellten oder in sie eingeführten PAK-haltigen Bindemitteln zu begegnen: So soll unionsweit ein harmonisiertes hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie der freie Warenverkehr innerhalb der Union gewährleistet werden. Ein effizientes Funktionieren des Binnenmarkts kann nur erreicht werden, wenn sich die Anforderungen zwischen den Mitgliedstaaten nicht wesentlich unterscheiden; in Österreich, Teilen Belgiens und den Niederlanden bestehen indes bereits Beschränkungen.