Erwägungsgrund 15 32025R0660
Am 31. Januar 2023 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission. Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC vertritt die Kommission die Auffassung, dass sich aus dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PAK in Wurfscheiben aus Ton für das Schießen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergibt, gegen das unionsweit vorgegangen werden muss.