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Die Infrastrukturbetreiber gewähren den Antragstellern Kapazitätsrechte nach den in den Artikeln 33 bis 36 genannten Zuweisungsverfahren. Eine Änderung der zugewiesenen Kapazität gilt ebenfalls als Kapazitätszuweisung.
Die Infrastrukturbetreiber weisen Eisenbahninfrastrukturkapazität mittels digitaler Instrumente und digitaler Dienste gemäß Artikel 66 zu.
Der Infrastrukturbetreiber storniert Kapazitätsrechte, die über einen Zeitraum von mindestens einem Monat unterhalb eines Schwellenwerts genutzt wurden, es sei denn, dies war auf nichtwirtschaftliche Gründe zurückzuführen, die sich dem Einfluss des Antragstellers entziehen. In diesem Fall unterrichtet der Infrastrukturbetreiber die Regulierungsstelle. Das ENIM legt Spannen für die Schwellenwerte fest und nimmt sie in den Europäischen Rahmen für das Kapazitätsmanagement auf. Die Infrastrukturbetreiber legen die Schwellenwerte in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen unter Berücksichtigung der vom ENIM festgelegten Spannen für die Schwellenwerte fest. Die Regulierungsstelle überwacht die angemessene, transparente und nichtdiskriminierende Anwendung der Verpflichtungen nach diesem Absatz und untersucht alle eingegangenen Beschwerden.
Storniert der Infrastrukturbetreiber gemäß Absatz 3 netzübergreifende Kapazitätsrechte, so unterrichtet die für diesen Infrastrukturbetreiber zuständige Regulierungsstelle die betreffenden Regulierungsstellen und das ENRRB.
Die Infrastrukturbetreiber nehmen die Planung und Zuweisung der Kapazität weitestmöglich vor, wobei sie die betreffenden Antragsteller einbinden, suchen nach…
Die Infrastrukturbetreiber weisen vorgeplante Kapazität, die in dem Kapazitätsangebotsplan gemäß Artikel 20 enthalten ist, anhand angemessener, transparenter…
Der Infrastrukturbetreiber teilt die Eisenbahninfrastrukturkapazität auf den jeweiligen als stark ausgelastet oder überlastet gemeldeten…
Infrastrukturbetreiber dürfen Kapazitätsrechte, die sie einem Antragsteller zugewiesen haben, auf eigene Initiative nur gemäß dieser Verordnung ändern.…
Entscheidungen über das Kapazitätsmanagement gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels, einschließlich sowohl der Bestimmung als auch der Beurteilung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.