Erwägungsgrund 6 32026R1184
Das Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität und das Management des Eisenbahnverkehrs sind für das reibungslose Funktionieren des Eisenbahnsektors von entscheidender Bedeutung. Der Betrieb von Schienenverkehrsdiensten, insbesondere grenzüberschreitenden Schienenverkehrsdiensten, muss sorgfältig geplant und koordiniert werden, damit Züge, die etwa in Bezug auf Geschwindigkeit und Bremsweg sehr unterschiedlich sind, sicher auf denselben Gleisen fahren können. Ein optimales und harmonisiertes Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität schafft mehr Möglichkeiten und erhöht die Zuverlässigkeit der Schienenverkehrsdienste. Diese Verordnung sollte den Infrastrukturbetreibern ausreichend Flexibilität für ein wirksames Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität bieten, während sie gleichzeitig dafür sorgen, dass alle Antragsteller beim Zugang zum Schienennetz auf angemessene, transparente und nichtdiskriminierende Weise, unter Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs, behandelt werden.