Verordnung (EU) 2026/250 der Kommission vom 2. Februar 2026 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
In Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/3190 steht der Wortlaut „BPA und seinen Salzen“ bzw. „BPA und seine Salze“ nicht in Einklang zum einen mit der Begriffsbestimmung für „Bisphenol“ in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der genannten Verordnung, die die Salzform des Bisphenols einschließt, und zum anderen mit dem übrigen Text, in dem es lediglich „BPA“ heißt. Daher sollten die Wörter „und seinen Salzen“ bzw. „und seine Salze“ in Artikel 3 gestrichen werden.
Erwägungsgrund 3 32026R0250
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