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Was Indien betrifft, so haben nach Angaben der Asylagentur derzeit neun Mitgliedstaaten Indien auf nationaler Ebene als sicheres Herkunftsland bestimmt, und die unionsweite Anerkennungsquote für Antragsteller aus Indien lag im Jahr 2024 bei 2 %. Das Land hat die wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumente ratifiziert. Indien ist eine konstitutionelle Republik und eine parlamentarische Demokratie. Es gibt keine Anhaltspunkte für Ausweisungen, Abschiebungen oder Auslieferungen von Staatsbürgern Indiens in Länder, in denen die Gefahr besteht, dass sie der Todesstrafe, Folter, Verfolgung oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt werden könnten. Generell besteht keine tatsächliche Gefahr, einen ernsthaften Schaden im Sinne des Artikels 15 der Verordnung (EU) 2024/1347 zu erleiden. Indien hält in seinem Strafrecht an der Todesstrafe fest und hat das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe nicht unterzeichnet, jedoch wurde die Todesstrafe seit 2020 in der Praxis nicht mehr angewandt. Indien hat das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet. In Indien findet kein bewaffneter Konflikt statt, sodass keine Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts besteht. Generell findet im Land keine Verfolgung im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) 2024/1347 statt.