Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 Nr 5 StPO verfassungswidrig - Art 103 Abs 3 GG gewährleistet ua ein Mehrfachverfolgungsverbot zugunsten des Freigesprochenen und bindet auch den Gesetzgeber - Unvereinbarkeit mit dem Verbot der Mehrfachverfolgung (Art 103 Abs 3 GG) sowie mit dem Rückwirkungsverbot - Sondervotum: Mehrfachverfolgungsverbot abwägungsfähig
Leitsatz