Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch längerfristiger Umgangsausschluss wegen erheblichen sexuellen Kindesmissbrauchs - § 159 Abs 2 Nr 1 FamFG gilt auch in der Beschwerdeinstanz
Nichtannahme einer wegen gravierender Begründungsmängel unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden