Privilegierung bestimmter Wohnungsbauunternehmen durch Ausnahmeregelung des § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - keine bloße Willkürkontrolle, da die Vorschrift objektiv berufsregelnde Tendenz hat - keine zulässige Typisierung - Frist für Neuregelung bis 31.12.2023
Leitsatz