Verbindung
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Wie hängen zwei Vorschriften oder Entscheidungen zusammen? Junoda sucht die Wege zwischen ihnen durch den Graphen — über Entscheidungen, die beide anwenden, über Verweise und Zitierungen — und nennt zu jedem Schritt die Kante und ihre Randnummer.
2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · Art. 2 SN-17756
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 156 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · Art. 2 SN-17756
2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 15 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 15 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 15 SächsBeamtVG · § 143 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 15 SächsBeamtVG · § 143 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Art. 2 SN-17756 · § 15 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 143 SächsBG · § 143a SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 15 SächsBeamtVG · § 156 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 143a SächsBG · § 143 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 15 SächsBeamtVG · § 156 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 1 GeFoZuVO SN · Art. 20 SN-14135
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
Verbindung ansehen →Die Verbindungen stehen auch in der Junoda-API zur Verfügung, mit einem Schlüssel mit dem Scope graph:lesen — Details in der Entwicklerdokumentation.
curl "https://junoda.de/api/v1/verbindungen?von=S%C3%A4chsBG%2F139" \
-H "Authorization: Bearer $JUNODA_SCHLUESSEL"