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Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung ist in einer Gesamtnote auszudrücken. Diese wird dadurch errechnet, dass die Summe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten durch die Zahl der vorgeschriebenen Arbeiten geteilt wird. Die Gesamtnote ist auf zwei Dezimalstellen zu berechnen; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Ein Prüfungsteilnehmer wird zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen, wenn drei Arbeiten nicht wenigstens mit 4,0 Punkten bewertet worden sind oder wenn der rechnerische Durchschnitt aller Arbeiten schlechter als 4,0 Punkte ist. Diese Prüfungsteilnehmer haben die Prüfung nicht bestanden. Die anderen Prüfungsteilnehmer werden unter Mitteilung der Einzelergebnisse der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen.