Erwägungsgrund 2 31999D0478
Mit Beschluß 71/128/EWG der Kommission, dessen Wortlaut zuletzt durch den Beschluß 89/4/EWG ersetzt wurde, geändert durch den Beschluß 97/246/EG, wurde im Fischereisektor ein Beratender Ausschuß eingesetzt.
Mit Beschluß 71/128/EWG der Kommission, dessen Wortlaut zuletzt durch den Beschluß 89/4/EWG ersetzt wurde, geändert durch den Beschluß 97/246/EG, wurde im Fischereisektor ein Beratender Ausschuß eingesetzt.