Erwägungsgrund 10 32006D0558
Die Verordnung 2182/2004/EG des Rates vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen soll verhindern, dass Medaillen und Zeichen als Euro-Zahlungsmittel verwendet werden und fällt ebenfalls unter Artikel 9 der Währungsvereinbarung. Deshalb ist diese Verordnung zur Durchführung der Währungsvereinbarung erforderlich und sollte in Anhang B der Vereinbarung aufgenommen werden.