Erwägungsgrund 13 32006D0558
Auf ihren Sitzungen am 17. Juni 2004 und 16. Juni 2005 informierte die Kommission den gemeinsamen Ausschuss über die Notwendigkeit der Aktualisierung der Anhänge A und B der Währungsvereinbarung. Der gemeinsame Ausschuss nahm den Standpunkt der Kommission zur Kenntnis —