Beschluss des Rates vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Für Betriebskostenzuschüsse muss nach der Haushaltsordnung ein Basisrechtsakt erlassen werden.
Erwägungsgrund 12 32007D0126Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen