Erwägungsgrund 14 32007D0126
Der Beschluss 2002/630/JI sollte ab dem 1. Januar 2007 durch den vorliegenden Beschluss und durch den Beschluss zur Auflegung des spezifischen Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ ersetzt werden.
Der Beschluss 2002/630/JI sollte ab dem 1. Januar 2007 durch den vorliegenden Beschluss und durch den Beschluss zur Auflegung des spezifischen Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ ersetzt werden.