Erwägungsgrund 6 32007D0126
Das Programm sollte zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens innerhalb der Rechtspflege beitragen. Um das gegenseitige Vertrauen zu vertiefen, sollte nach dem Haager Programm wie folgt vorgegangen werden: Vernetzung der Justiz und ihrer Einrichtungen, Verbesserung der Ausbildung in den Rechtsberufen, Evaluierung der Umsetzung der EU-Politiken im justiziellen Bereich unter voller Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz, Intensivierung der Forschung im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit und Erleichterung gemeinsamer operativer Vorhaben der Mitgliedstaaten zur Modernisierung des Justizwesens.